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   BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91   

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https://dejure.org/1991,7579
BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91 (https://dejure.org/1991,7579)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1991 - 7 B 124.91 (https://dejure.org/1991,7579)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1991 - 7 B 124.91 (https://dejure.org/1991,7579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absetzung der für das ARD-Gemeinschaftsprogramm hergestellten Sendung "Scheibenwischer" durch den Bayerischen Rundfunk - Anspruch des Rundfunkteilnehmers auf eine bestimmte Sendung - Vorliegen einer "Entscheidung über das Rundfunkmodell" - Verfassungsmäßigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1992, 205
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85

    Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 7 C 79.85 - (BVerwGE 75, 67 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 18) die in § 1 des genannten Abkommens geregelte Verpflichtung zur gemeinsamen Programmgestaltung dahin verstanden hat, daß sie die Annahme einer lediglich parallelen Ausstrahlung von Programmen ausschließt, steht diese Bewertung dem in Nr. 6 der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Recht jeder Rundfunkanstalt, sich aus dem gemeinsamen Programm auszublenden, nicht entgegen.

    Die geltend gemachten Abweichungen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1986 (a.a.O.) liegen nicht vor.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Die Frage läßt sich im übrigen, ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte, dahin beantworten, daß eine hoheitliche Maßnahme dann willkürlich ist, wenn sich für sie bei objektiver Betrachtung ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] u.a.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Die Entscheidung hierüber darf der Gesetzgeber nicht aus der Hand geben und einer Vereinbarung der Rundfunkveranstalter überlassen, weil sie die Grundlinien der Rundfunkordnung (vgl. BVerfGE 57, 295 [BVerfG 16.06.1981 - 1 BvL 89/78]) betrifft.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Die Frage, ob das in der Verwaltungsvereinbarung vom 27. März 1953 vereinbarte Recht, auf die Ausstrahlung von Teilen des Gemeinschaftsprogramms zu verzichten, gegen das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - (NJW 1991, 899 [BVerfG 05.02.1991 - 1 BvF 1/85]) aufgestellte Postulat verstößt, die Entscheidung über das Rundfunkmodell müsse vom Gesetzgeber getroffen werden, läßt sich ohne weiteres verneinen.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Daran vermag das Vorbringen der Beschwerde, dem Absetzen der streitbefangenen Sendung habe eine "Zensurabsicht" zugrunde gelegen, schon deshalb nichts zu ändern, weil sich den für das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen im angefochtenen Urteil eine Absicht des Beklagten, eine verfassungswidrige Vorzensur (vgl. BVerfGE 33, 53 [BVerfG 25.04.1972 - 1 BvL 13/67]) auszuüben - nicht entnehmen läßt.
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Unabhängig davon ist die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast ohne weitere revisionsgerichtliche Klärung dahin zu beantworten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 5 B 20.72 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 3).
  • BVerwG, 26.04.1978 - 7 B 74.78

    Rundfunkteilnehmer - Ausstrahlung bestimmter Sendungen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht auf Informationsfreiheit als ein staatsgerichtetes Abwehrrecht dem Rundfunkteilnehmer gegenüber den Rundfunkanstalten keinen Anspruch auf eine bestimmte Information oder Programmgestaltung vermittelt (vgl. Beschluß vom 26. April 1978 - BVerwG 7 B 74.78 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 5).
  • BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72

    Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Unabhängig davon ist die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast ohne weitere revisionsgerichtliche Klärung dahin zu beantworten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 5 B 20.72 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
    Unabhängig davon ist die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast ohne weitere revisionsgerichtliche Klärung dahin zu beantworten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 5 B 20.72 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 3).
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